Neue Corona VO Kontakt- und Betriebsbeschränkungen
Hilfen beantragen und zeigen, was noch angeboten wird.
Liebe Unternehmer*innen.
Betroffen sind wir alle, egal aus welcher Branche wir kommen. Privat oder geschäftlich. Aber Gesundheit geht absolut vor. Gemeinsam werden wir das schaffen. Jammern hilft jetzt nicht, es muss gehandelt werden. Die Hilfen der Bundes- und Landesregierung, die Unterstützung von Kredit- und Finanzierungspartnern, Entgegenkommen von Vermietern, Solidarität der Kunden und Menschen in unserer Region - da hört man viele gute Dinge.
Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt mit Links, die zu Inhalten, zu Ansprechpartnern und zu Antragsformularen führen.
Zögern Sie nicht, bis Sie die Krise deutlich spüren. Wenn Sie betroffen sind oder wissen, dass sie betroffen sein werden, handeln Sie sofort und beantragen Sie die angebotene Unterstützungen: die Soforthilfe, das das Kurzarbeitergeld etc.. Bitten Sie Zins- und Tilgungsleistungen auszusetzen, nutzen Sie steuerliche Erleichterungen. Bei vielen Fragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater oder ihre Hausbank.
Beim Regierungspräsidium Kassel kann online ein Antrag auf Soforthilfe gestellt werden. Davon können auch Freiberufler, Künstler und kleine Unternehmen profitieren.
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.
Die Gelder setzen sich zusammen aus der Bundesförderung plus einer Aufstockung durch das Land Hessen. Der Vorteil ist, dass nur ein Antrag gestellt werden muss.
Wo kann ich die Soforthilfe beantragen?Die Soforthilfe ist beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen. Dafür wird es ein Online-Formular geben, das voraussichtlich ab Freitag, dem 27.03.2020, ab 15:00 Uhr, zur Verfügung steht. Bisher können noch keine Anträge gestellt werden.
Das Regierungspräsidium hat eine Seite für den Online-Antrag eingerichtet. http://www.rpkshe.de/coronahilfe/
Was ist eine Soforthilfe?Die Soforthilfe ist ein (vorerst) einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Achtung: Möglich könnte aber eine Rückforderung im nächsten Jahr sein, wenn der Empfänger in seiner Steuererklärung einen tatsächlichen Gewinn ausweist - dies ist angedacht, aber noch nicht entschieden!
Ich habe mehrere Geschäfte: Kann ich die Soforthilfe für jedes Geschäft bekommen?Die Soforthilfe soll sicherstellen, dass vor allem Mietzahlungen und Leasingraten bedient werden können. Insofern kann sie (wohl) für jeden eigenständigen Gewerbebetrieb beantragt werden. Die Details dazu liegen aber noch nicht vor.
Welche anderen Hilfen gibt es noch?Bei größeren Betrieben mit über 50 Beschäftigten können über die Hausbank Kredite etwa der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch genommen werden. Vom Land stehen auch Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank oder Kredite über die WI-Bank zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Haufe, der KfW und der IHK Limburg.
Betroffen sind wir alle, egal aus welcher Branche wir kommen. Privat oder geschäftlich. Aber Gesundheit geht absolut vor. Gemeinsam werden wir das schaffen. Jammern hilft jetzt nicht, es muss gehandelt werden. Die Hilfen der Bundes- und Landesregierung, die Unterstützung von Kredit- und Finanzierungspartnern, Entgegenkommen von Vermietern, Solidarität der Kunden und Menschen in unserer Region - da hört man viele gute Dinge.
Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt mit Links, die zu Inhalten, zu Ansprechpartnern und zu Antragsformularen führen.
Zögern Sie nicht, bis Sie die Krise deutlich spüren. Wenn Sie betroffen sind oder wissen, dass sie betroffen sein werden, handeln Sie sofort und beantragen Sie die angebotene Unterstützungen: die Soforthilfe, das das Kurzarbeitergeld etc.. Bitten Sie Zins- und Tilgungsleistungen auszusetzen, nutzen Sie steuerliche Erleichterungen. Bei vielen Fragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater oder ihre Hausbank.
Beim Regierungspräsidium Kassel kann online ein Antrag auf Soforthilfe gestellt werden. Davon können auch Freiberufler, Künstler und kleine Unternehmen profitieren.
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.
Die Gelder setzen sich zusammen aus der Bundesförderung plus einer Aufstockung durch das Land Hessen. Der Vorteil ist, dass nur ein Antrag gestellt werden muss.
Wo kann ich die Soforthilfe beantragen?Die Soforthilfe ist beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen. Dafür wird es ein Online-Formular geben, das voraussichtlich ab Freitag, dem 27.03.2020, ab 15:00 Uhr, zur Verfügung steht. Bisher können noch keine Anträge gestellt werden.
Das Regierungspräsidium hat eine Seite für den Online-Antrag eingerichtet. http://www.rpkshe.de/coronahilfe/
Was ist eine Soforthilfe?Die Soforthilfe ist ein (vorerst) einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Achtung: Möglich könnte aber eine Rückforderung im nächsten Jahr sein, wenn der Empfänger in seiner Steuererklärung einen tatsächlichen Gewinn ausweist - dies ist angedacht, aber noch nicht entschieden!
Ich habe mehrere Geschäfte: Kann ich die Soforthilfe für jedes Geschäft bekommen?Die Soforthilfe soll sicherstellen, dass vor allem Mietzahlungen und Leasingraten bedient werden können. Insofern kann sie (wohl) für jeden eigenständigen Gewerbebetrieb beantragt werden. Die Details dazu liegen aber noch nicht vor.
Welche anderen Hilfen gibt es noch?Bei größeren Betrieben mit über 50 Beschäftigten können über die Hausbank Kredite etwa der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch genommen werden. Vom Land stehen auch Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank oder Kredite über die WI-Bank zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Haufe, der KfW und der IHK Limburg.
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